01.03.2015 / © Heinrich Stauffacher / Polit-/Kultur-Observatorium Sool - Schweiz / www.neo-kultur.ch 
Naturgesetz regelt das Verhalten von Objekten in Räumen, die durch Kräfte definiert sind © *
Die natürlichsten Daseins-Grundlagen Das Natur-Prinzip beinhaltet sämtliche Bedingungen, Eigenschaften und Funktionen für geordnetes Leben.
Die “Trilogie zur Weisheit”, bzw. “Der Satz der Weisheit”, bildet den Kern und die gesetzliche Grundlage für eine integre, gerechte Daseins-Ordnung: Das “Biogeniale Daseins-, Gesellschafts- und Wirtschafts-System” basiert auf dem Natur-Prinzip des Wirtschaftens, dessen substanzielle (materielle) Basis die ganze Erde ist. Sie stellt das ‘Anlage-Grundkapital’ dar, während die Sonne, als die energetische Basis, das ‘Betriebs-Kapital’ beisteuert! Dies ist die Aus- gangsgrundlage für alles Leben. Nutzung und Betrieb (Versorgung, Besorgung, usw.), unterliegen jenem Kräftespiel, das jedem Individum selbst obliegt. “Der Lizenzgeber (’Naturgesetzgeber’) vergibt Nutzungsrechte ausschliesslich an die Einzelindividuen”, und nur für den persönlichen Eigenbedarf des Lizenznehmers (partielle Kollektivverträge seitens der Politik sind nicht rechtens - aus dem Ge- meingut-Nutzungsrecht resultiert Gemeinnützigkeit). Jedes Individuum ist ein eigener ‘Wirtschaftskreis’, und die ganze Wirtschaft, von Gemeinschaften und ganzen Gesellschaften (und auch von Institutionen), basiert auf der Summe aller zugehörigen Leistungserbringer. Als Geschäftsbasis hat jedes Mitglied Anspruch auf gleiche Anteile an naturgegebenen Ressourcen (’Anlage- & Betriebs-Kapital’), so dass jedes Individuum unabhängig von anderen existieren kann (”kleinstmögliche, optimale Kreisläufe”: Es kann sich jedoch freiwillig zu Gruppen zusammenschliessen). Sich einer Gruppe anschliessen bedingt, dass man sich strikt und konsequent an die “Spiel-Regeln des Vereins” hält - an seine Ge- setze - nebst den Urgesetzen ...! Die grundlegenden, und für jeden geltenden Spielregeln, sind im “Satz der Weisheit”, resp. der “Trilogie zur Weisheit” enthalten! Daraus ergibt sich folgendes: o Die Anzahl der Menschen in einem bestimmten Gebiet (naturgesetzlich optimale Bevölkerungsdichte) richtet sich nach dem Nahrungsangebot (’Anlage-Grundkapital’) Nahrungsbedarf (’Betriebs-Energie’, Jahresbedarf) woraus sich ‘Daseins-Konten’ einrichten lassen. Deren Inhaber - in ihrem gegebe- nen Lebensraum gleichmässig verteilt - können ihren Teil unbeschwert zum Le- bensunterhalt nutzen, bzw. ihr “Grundeinkommen aus dem eigenem Grund u. Boden” erwirtschaften ... hierzu muss die Gesellschaft jedem die Gelegenheit geben - fair und redlich - das ist Sache der Gesellschaft, nicht der Politik! Selbstredend ergibt sich daraus aber auch: o dass niemand für sich ein Bleiberecht beanspruchen oder gar ein Verfügungs- recht behaupten darf, über fremde Erbgüter, die rechtmässig im Nutzungsrecht von legitimierten Stamm-Erben stehen; o dass sämtliche kommerziellen Geschäfte privat (auch in Privat-Gruppen) zu betreiben und zu finanzieren sind (sie müssen daher voll selbsttragend sein), da es keine allgemeine, öffentlich finanzierte Unternehmungen mehr geben kann (sämtliche  Geschäfte des “Non-Existenz-Bereichs”als Privat-Unterneh- mungen ...). Das “Natur-Prinzip des Wirtschaftens” fördert die echte Demokratie, die: Wirtschafts-Demokratie - eine andere “Demokratie” brauchen die Menschen nicht - und kann es auch nicht geben (... vorallem keine Politische Demokratie)! Folglich sind Polit-Regimes umzuwandeln, indem ihre “Kollektiv-Wirtschaft” personifiziert wird. Im ‘Beispiel Schweiz’ ist die gesamte Wirtschaft durch die Anzahl National-Erbberechtigter zu teilen (ca. 4 Mio.), d.h., “auf eine Person zu beziehen” (”pro Kopf = Individual-Wirtschaft”). Das ergibt quasi das “Schweizer Norm-Konto”, das den Durchschnitt repräsentiert, sowohl des Erbvermögens als auch des ‘Grundeinkommens’ aus der Bewirtschaftung der Erbgüter ihrer Vorfah- ren (Daseins-Konten). Jeder Mensch hat irgendwo auf der Erde sein persönliches ‘Daseins-Konto’ - und das unbestreitbare Recht, es selber zu bewirtschaften (aber auch die Pflicht, dies persönlich zu tun). Werden Nutzungsrechte von Dritten ge- nutzt, so sind sie abgeltungspflichtig; das allein ergibt schon einen sicheren Bei- trag zum “Grundeinkommen vom Staat” ...!  Es ist quasi die Lizenzgebühr, die Polit-Regimes den rechtmässigen Staats-Erben für die wirtschaftliche (kommer- zielle) Nutzung ihrer Naturgüter zu entrichten haben. Ihre Stammes-Vorfahren und sie haben schliesslich das Land urbar gemacht, aufgebaut und entwickelt - und sie bilden ‘Die Wirtschaft’ (... nicht die Institutionen).